Beschlüsse
Neuordnung der Arzneimittelversorgung nur bei Erhalt der ärztlichen Therapiefreiheit, Klärung von Haftungsfragen und Abschaffung von Regressen
Der Hartmannbund fordert den Gesetzgeber auf, im Falle einer Neuordnung der Arzneimittelversorgung die ärztliche Therapiefreiheit zu garantieren, Haftungsfragen eindeutig zu regeln und die Abschaffung von Regressen gesetzlich zu verankern. Der im Zuge einer Neuordnung entstehende zusätzliche Organisations- und Verwaltungsaufwand ist gegenüber den beteiligten Ärzten finanziell auszugleichen, von einer Teilausschüttung erzielter Einsparungen ist dagegen abzusehen. Entsprechende Modellversuche sind so zu konzipieren, dass er gesicherte Aufschlüsse im Bezug auf die Wahrung der genannten Voraussetzungen erbringt.
Medikamente und deren Preisgestaltung sind nach Nutzenbewertung zwischen Krankenkassen und Industrie auszuhandeln. Nach einer solchen Einigung sind Ärzte generell aus der Regresspflicht zu entlassen und unterliegen nur noch der indikativen Haftung.
Begründung:
Es ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, dass der Gesetzgeber im Bereich der Arzneimittelversorgung (zunächst in einem Modellversuch) nach sinnvollen Wegen sucht, die Kosten in verantwortlichem Umfang zu begrenzen. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass elementare Grundlagen der ärztlichen Verantwortung für den Patienten nicht durch eine Einschränkung der Therapiefreiheit gefährdet werden. Dies wäre der Fall, wenn der Arzt keinen maßgeblichen Einfluss darauf hat, welche Wirkstoffe in welcher Darreichungsform und in welcher Dosis der Patient erhält beziehungsweise einnimmt. Darüber hinaus muss es weiterhin (unbegrenzt und sanktionsfrei) möglich sein, in nachvollziehbaren Fällen von der vorgeschlagenen Medikationsliste abzuweichen. Ganz grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang durch den Gesetzgeber endlich verbindlich klarzustellen, in welchem Umfang der Arzt für Nebenwirkungen des vom Apotheker ausgewählten Medikamentes haftbar gemacht werden kann.
Jegliche Regresse sind abzuschaffen, da sie entscheidend in die Therapiefreiheit des Arztes eingreifen – zu Lasten des Patienten. (Teil-)Ausschüttungen von durch gesetzliche Maßnahmen erzielten Minderausgaben an Ärzte sind in hohem Maße unethisch und abzulehnen, da nicht nur Malus -, sondern auch Bonusregelungen im Zusammenhang mit dem Verschreibungsverhalten das Arzt-Patienten-Verhältnis belasten würden.
Potsdam, 29. Oktober 2011

