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Politik aktuell
Medizinischer Fakultätentag wehrt sich gegen Kontrahierungszwang für PJ
Der Medizinische Fakultätentag (MFT) sieht in der geplanten Änderung der Approbationsordnung für Ärzte einen Verstoß gegen die Bundesärzteordnung und die Lehrfreiheit der Universitäten. Die Änderung sieht vor, dass Studierende ihre Lehrkrankenhäuser für das Praktische Jahr (PJ) bundesweit frei wählen können und nicht mehr auf die Lehrkrankenhäuser einer Fakultät festgelegt sind. Die Universitäten müssten dazu mit allen theoretisch geeigneten Krankenhäusern Kooperationsverträge abschließen und das dort absolvierte PJ anerkennen.
Der MFT verweist in einer Stellungnahme dagegen auf die Bundesärzteordnung, der zufolge die Hochschulen die Krankenhäuser für die praktische Ausbildung auswählen. „Der im Referentenentwurf zur Änderung der Approbationsordnung enthaltene Kontrahierungszwang steht eindeutig im Widerspruch zu dieser Vorgabe“, erläuterte MFT-Präsident Dieter Bitter-Suermann. Die geplanten Regelungen seien damit rechtswidrig.
Er kritisierte zudem, dass die Änderungen auch organisatorisch nicht realisierbar seien, da jede Universität die Zahl ihrer Lehrkrankenhäuser von durchschnittlich 17 auf über 600 erhöhen müsste und jedes Lehrkrankenhaus nach den 36 verschiedenen Logbüchern der Medizinischen Fakultäten auszubilden hätte. Damit sei die von der EU geforderte universitäre Aufsicht über das Studium organisatorisch nicht mehr möglich.



