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Presse Bayern

20.12.2011
Nr. 4 -11

Unzumutbare Risiken für Weiterbilder in Allgemeinmedizin

Der Hartmannbund – Landesverband Bayern - fordert die bayerische KV und die Krankenkassen zum wiederholten Male auf, endlich die Förderbestimmungen für die Weiterbildung Allgemeinmedizin zu überarbeiten.
Derzeit müssen die Weiterbilder, in der Regel Praxen für  Allgemeinmedizin, erhaltene Fördergelder für die Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte zurückzahlen, wenn die Jungmediziner nicht rechtzeitig ihre Facharztprüfung ablegen. Nicht einmal bei Nachwuchssegen mit Mutterschutz- und Erziehungszeiten oder schwerwiegenden Erkrankungen gibt es Ausnahmen in der Fristsetzung.
„Die Förderung der Allgemeinmedizin ist angesichts der aktuellen Arztzahlentwicklung eine gesellschaftliche Aufgabe“, so Dr. Philipp Ascher, stellvertretender Landesvorsitzender in Bayern. „Es ist nicht zu akzeptieren, dass die Weiterbilder das Kostenrisiko für nicht rechtzeitig angetretene Facharztprüfungen übernehmen sollen, selbst wenn die Versäumnisgründe für die Kandidaten nicht beeinflussbar sind. Kassen und KVen beteiligen sich so nur am erfolgreichen Weiterbildungsabschluss, bei Verzögerung oder Misserfolg einer Weiterbildung aber bleiben die Praxen alleine auf den Kosten sitzen.“

Der Hartmannbund – Landesverband Bayern - fordert daher:

1. Bei Verzögerung des Weiterbildungsabschluss durch Nachwuchssegen oder Krankheit müssen angemessene Zusatzfristen gewährt werden.

2. Erfolglose Weiterbildungsgänge sind in punkto Kosten für Fördergelder gesellschaftliches Risiko, eine Rückerstattung durch die Träger der Weiterbildung muss ausgeschlossen werden.

3. Bei Änderung des Berufsziels oder des angestrebten Facharzttitels sollten die Kandidatin / der Kandidat einen angemessenen Teil der Fördergelder selbst zurückerstatten müssen, um das Förderziel zu schützen.

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