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Politik aktuell

02.01.2012
Streit um HZV-Vergütung

AOK Bayern muss einbehaltene Honorar-Millionen auszahlen

Die AOK Bayern muss 41 Millionen Euro an die am Hausarztvertrag teilnehmenden Hausärzte auszahlen. Die Kasse hatte den im Vertrag mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) ausgehandelten Fallwert einseitig abgesenkt und dies mit der Meistbegünstigungsklausel begründet. Über ein Schiedsverfahren hatte der BHÄV mit den Betriebskrankenkassen einen Vertrag mit einem niedrigeren Fallwert geschlossen.

Das Bayerische Landessozialgericht in München (LSG) hat nun entschieden, dass diese einseitige Absenkung des Fallwertes unzulässig ist. Zur Begründung verwiesen die Richter darauf, dass die Meistbegünstigungsklausel nicht automatisch zu einer Verringerung der Vergütung führen könne. Eine einseitige Absenkung sei auch daher nicht zulässig, weil im Vertrag ein Schiedsverfahren vorgesehen sei. Zudem stehe der AOK kein Zurückbehaltungsrecht zu, heißt es in dem Beschluss. Die Richter des LSG verwiesen auf die gleichen Normen, die beim Kollektivvertrag gelten: Bei Gesamtverträgen bestehe kein Zurückbehaltungsrecht, da an der Funktionsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung ein besonderes öffentliches Interesse bestehe. Eine einseitige Einflussnahme habe der Gesetzgeber daher zu Recht verhindert.

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