Politik aktuell
Spahn will Schönheitschirurgie berufsrechtlich verankern
Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktionen im Bundestag, Jens Spahn, will angesichts des Skandals um Billigbrustimplantate den Begriff der Schönheitschirurgie ins ärztliche Berufsrecht aufnehmen lassen. „Heute können Ärzte, Heilpraktiker und andere die nicht geschützte Berufsbezeichnung Schönheitschirurgie verwenden und damit Verbrauchern eine nicht vorhandene Qualifizierung suggerieren“, sagte Spahn.
Bereits heute dürfen nur ausreichend qualifizierte Ärzte schönheitschirurgische Eingriffe vornehmen. Darauf hat der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hingewiesen. 2005 hat der Deutsche Ärztetag beschlossen, in der Weiterbildungsordnung die Facharztbezeichnung „Plastische Chirurgie“ um den Zusatz „Ästhetische“ zu erweitern. Dies wurde in den Kammern auch so umgesetzt. Dadurch könne der Patient besser zwischen hochqualifizierten Fachärzten und selbst ernannten „Schönheitschirurgen“ unterscheiden, so Montgomery. Ärzte, die ohne hinreichende Qualifikation Schönheitsoperationen vornähmen, handelten berufswidrig.
Hintergrund der Diskussion sind die von der französische Firma PIP weltweit verkauften Brustimplantate aus Industriesilikon. Die französischen und deutschen Behörden sowie medizinische Fachgesellschaften haben empfohlen, diese Implantate entfernen zu lassen.

