Presse Hessen
Hartmannbund Hessen: Regelungen des VStG nicht ausgereift
Hartmannbund Hessen: Regelungen des VStG nicht ausgereift
Nachbesetzung:
Der Zulassungsausschuss soll in Zukunft in überversorgten Pplanungsbereichen darüber entscheiden können, ob der Sitz nachbesetzt oder aufgekauft wird.
Die Meinung des Hartmannbundes, Landesverband Hessen, hierzu:
Wenn es die Überzeugung aller Verantwortlichen ist, eine mehr als zwanzig Jahre alte Bedarfsplanung als Grundlage einer Überversorgung heranzuziehen und wenn dann auch noch der Konsens besteht, durch Praxisaufkauf und Schließung steuernd einzugreigfen, dann stellt sich die Frage, woher die finanziellen Mittel hierfür kommen sollen. Aus der gedeckelten Gesamtvergütung können diese Gelder nicht kommen. Wenn die Politik steuernd eingreifen möchte bzw. die gesetzlichen Krankenkassen Geld einsparen möchten, dann muss die Entschädigung durch die Krankenkassen bzw.- wie üblich bei Enteignungen- aus Steuermitteln erfolgen.
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung:
Bestimmte fachärztliche Leistungen sollen in Zukunft auch von Krankenhäusern erbracht werden.
Die Meinung des Hartmannbundes, Landesverband Hessen, hierzu:
Vor dem Hintergrund, dass die Krankenhäuser seit Jahren über einen relevanten Personalmangel klagen, erscheint es verwunderlich, dass jetzt trotzdem zusätzlich noch ambulante Maßnahmen erbracht werden sollen, wo doch bisher eher der EIndruck entstanden ist, dass die Krankenhäuser bereits Probleme bei der Erbringung der stationären Leistungen haben. Auch entsteht hier der Eindruck der Benachteiligung der niedergelassenen Ärzte, wenn sie ohne Hilfsmittel allein aus eigenen Finanzmitteln mit Krankenhäusern konkurrieren sollen, die mit hohen Millionenbeträgen aus Steuermitteln subventioniert werden. Aus Sicht des Hartmannbundes besteht weiterhin die Befürchtung, dass es durch eine dritte Ebene neben ambulanter und stationärer Versorgung zu einer weiteren Bürokratiezunahme kommen wird.
Kooperationen auf Ärzteseite:
Netze, die bestimmten Qualifikationskriterien entsprechen, können in Zukunft in die Versorgung einbezogen werden.
Die Meinung des Hartmannbundes, Landesverband Hessen hierzu:
Die Einbeziehung der Netze in die Versorgung durch das neue VStG ist ein Schritt in die richtige Richtung. In Hessen gibt es schon seit langem gut funktionierende Netzstrukturen in Form von Ärzegenossenschaften und Ärztenetzen, die wiederum unter dem Dach von hessenmed gebündelt sind. Das diese Aufbauarbeit nun auch ihren Niederschlag in der Honorierung findet ist nur folgerichtig, wobei es nun darüber hinaus auch gilt, die vorhandenen Netze in die KV-Arbeit mit einzubinden.

