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Politik aktuell
Beweislastumkehr nur bei groben Behandlungsfehlern
Auch künftig soll es eine Beweislastumkehr nur bei groben Behandlungsfehlern geben. Das geht aus dem seit langem erwarteten Referentenentwurf für ein Patientenrechtegesetz hervor, den das Bundesgesundheitsministerium und das Bundejustizministerium gemeinsam vorgelegt haben. Zudem sollen die Krankenkassen im Falle eines Behandlungsfehlers den bei ihnen versicherten Patienten helfen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. „Wir sorgen dafür, dass die Krankenkasse verpflichtet wird, den Patienten zu beraten und dabei zu unterstützen, seine Ansprüche geltend zu machen“, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr.
Ziel des Gesetzes ist es, die Patientenrechte neu zu ordnen. Mit dem Gesetz sollen alle Regelungen des Patientenrechts zusammengefasst werden, die derzeit noch auf unterschiedliche Gesetze verteilt sind oder der aktuellen Rechtsprechung folgen. Eine solche Bündelung sorge für mehr Rechtssicherheit, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Der Entwurf sieht vor, das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigenen Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch zu verankern. Für den Patienten bedeutet das auch, dass er künftig ein Recht auf umfassende und rechtzeitige Aufklärung oder das Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen hat. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

