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Politik aktuell

25.01.2012
Pflegereform

Heimärzte sollen Zuschläge erhalten

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Versorgung in Pflegeheimen durch Ärzte verbessern. Dazu sollen Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) künftig auf Antrag eines Pflegeheimes Kooperationsverträge „mit geeigneten Ärzten“ vermitteln, heißt es im Referentenentwurf des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes. KVen und Pflegekassen können dabei auf Landesebene Zuschläge für besonders förderungswürdige Leistungen oder Leistungserbringer vereinbaren, um zum Beispiel Hausbesuche in Pflegeeinrichtungen zu fördern.

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sollen die Landesverbände der Pflegekassen künftig darüber informieren müssen, wie sie die ärztliche Versorgung sowie die Versorgung mit Arzneimitteln sicherstellen wollen, beispielsweise durch Kooperationsverträge mit Ärzten oder durch die Einbindung der Einrichtung in Ärztenetze.

„Dass die Bundesregierung der Forderung des letztjährigen Deutschen Ärztetages mit der Förderung der heimärztlichen Versorgung nachkommen will, begrüßen wir außerordentlich“, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery. Er verwies auf die hohe Arbeitsbelastung der niedergelassenen Ärzte, wodurch es einen erheblichen Verbesserungsbedarf gebe.

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

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