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Politik aktuell

02.02.2012
GKV-Verwaltungsausgaben

PVS empfiehlt Kostenerstattung als Mittel gegen Bürokratie

Angesichts der hohen Verwaltungsausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) empfiehlt die PVS (Privatärztliche Verrechnungsstelle) den Umstieg auf die Kostenerstattung. Sie sei ein wirksames Instrument, um die Bürokratie zu reduzieren. „Sie führt zu nachhaltigem Bürokratieabbau, fördert den fairen Wettbewerb, ermöglicht eine leistungsgerechte Bezahlung der ärztlichen Leistungen und macht damit die Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen überflüssig“, begründet Wolf Unterberg, Aufsichtsratsvorsitzender der PVS holding GmbH, die Empfehlung.

So hätten die Verwaltungsaufwendungen der PKV-Unternehmen im Jahr 2010 lediglich 2,45 Prozent der Beitragseinnahmen betragen – bei der GKV werden offiziell 5,4 Prozent angegeben. Wie effektiv das PKV-System sei, zeige sich auch daran, dass der Anteil der Verwaltungsaufwendungen im Vergleich zu 1975, wo er noch bei 7,21 Prozent gelegen haben soll, stetig abgenommen habe, heißt es weiter. Das Kostenerstattungsprinzip habe daran einen wesentlichen Anteil, da es einfach und zugleich transparent sei.

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