Politik aktuell
Schiedsamt legt Rahmenbedingungen fest
Das Schiedsamt hat die Rahmenbedingungen für einen Hausarztvertrag zwischen der AOK Bayern und dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) festgelegt. Der Vertrag basiert auf der vor Inkrafttreten des GKV-Finanzierungsgesetzes geltenden Version des Paragrafen 73b des Fünften Sozialgesetzbuches. Diese sieht noch keine Gegenfinanzierung über direkte Einsparungen im Rahmen der Verträge vor.
Die Honorarstruktur des neuen Vertrages soll sich nach Auskunft des BHÄV an dem mit den Betriebskrankenkassen ausgehandelten Vertrag orientieren. Die Grundpauschale betrüge demnach 40 Euro, besondere Leistungen wie Hausbesuche und Prävention würden extra honoriert. Gestärkt werde auch die Betreuung von chronisch Kranken sowie alten Menschen und Palliativpatienten.
Der Schiedsspruch sehe allerdings auch vor, dass sich die Versicherten neu einschreiben müssen. Hinzu kommt eine Budgetregelung. „Im Rahmen der Verhandlungen und auch im Schiedsverfahren haben wir sowohl einer Versichertenneueinschreibung als auch einer Budgetregelung mit guten Argumenten hartnäckig und vehement widersprochen“, erklärte der BHÄV-Vorsitzende Dieter Geis. „Die Schiedsperson hielt diese Regelungen jedoch für erforderlich, um eine finanzielle Überforderung der AOK Bayern zu vermeiden.“

