Politik aktuell
Hoppenthaller rät zur Patientenauslese
Der ehemalige Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV), Wolfgang Hoppenthaller, empfiehlt den am neuen AOK-Hausarztvertrag teilnehmenden Ärzten, genau darauf zu achten, „welche Patienten man in den Vertrag einschreibt". Das sagte er in einem Gespräch mit der Ärzte Zeitung.
Patienten, die im KV-System als Chroniker gelten, im gedeckelten AOK-Vertrag jedoch nicht, sollten besser nicht eingeschrieben und stattdessen weiter über die KV abgerechnet werden, so Hoppenthaller. Bei Chronikern mit nur einer gesicherten Diagnose ist die Vergütung im KV-System und im AOK-Vertrag in etwa gleich. Im AOK-Vertrag gilt zudem eine Vergütungsobergrenze, das sogenannte HzV-Quartalsbudget. Dieses wird auf der Basis der bereinigten morbiditätsorientierten Gesamtvergütung sowie den extrabudgetären Leistungen errechnet.
Chroniker mit zwei oder mehr definierten Krankheitsbildern sollten nach Hoppenthallers Ansicht hingegen besser in den AOK-Vertrag eingeschrieben werden. Für Chroniker mit zwei Diagnosen gibt es pro Quartal zusätzlich 27,50 Euro und für drei und mehr Diagnosen 55 Euro.
Ein Ziel des Vertrages ist eine bessere und leitlinienorientierte Versorgung von Chronikern und Palliativpatienten. Hausärzte, die ihre Teilnahme bisher nicht gekündigt haben, nehmen ab dem 15. Februar automatisch am neuen AOK-Vertrag teil. AOK-Versicherte müssen sich neu in den Vertrag einschreiben. Der Vertrag kann frühestens zum 30. Juni 2014 gekündigt werden.

