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Recht aktuell

20.02.2012
Landgericht Kiel

Provision für Vermittlung von Patienten sittenwidrig

Ärzte dürfen keine Provision kassieren, wenn sie Patienten an eine Klinik vermitteln. Das geht aus einer jetzt veröffentlichen Entscheidung des Landgerichts Kiel vom vergangenen Oktober hervor (Az.: 8 O 28/11). Das Urteil ist nach Angaben eines Gerichtssprechers rechtskräftig und hat grundsätzliche Bedeutung.

Geklagt hatte ein Arzt, dem das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein für die Vermittlung von Patienten vertraglich eine Provision von 15 bis 22,5 Prozent der Klinikeinnahmen zugesichert hatte. Der Mann forderte nun rund 262.000 Euro für seine Tätigkeiten in den Jahren 2005 bis 2007. Die Richter wiesen die Klage mit Verweis auf die Berufsordnung ab. Der Vertrag sei eine unzulässige Kommerzialisierung ärztlicher Leistungen.

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