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Beschlüsse Sachsen

27.04.2002
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Ärztemangel - medizinische Unterversorgung angeprangert!

Der Hartmannbund - Landesverband Sachsen fordert den Deutschen Bundestag auf, unverzüglich die Voraussetzungen zur Abwehr eines Ärztemangels zu schaffen, der die Versorgung der Bevölkerung erheblich gefährdet.
Seit einigen Jahren wird deutlich, dass durch politische Fehlentscheidungen der Ärztenachwuchs nicht ausreicht, um die nötigsten frei werdenden Stellen neu zu besetzen. Dies trifft auf den ambulanten wie stationären Sektor zu. In einigen Gebieten Sachsens ist die notfallmedizinische Grundversorgung heute schon nur noch lückenhaft durchzuführen.

Wir fordern deshalb den Bundestag im Interesse unserer Bürger und Patienten auf:

Die am 26.04.2002 geänderte Approbationsordnung unverzüglich anzuwenden.

Die am 26.04.2002 vom Bundesrat geforderte Abschaffung des AiP umzusetzen. Mit einem Gehalt, das unter dem der Nichtakademiker liegt, kann man junge Ärzte nicht motivieren. Deshalb wandern mehr als 25 % nach dem Studium aus dem Beruf in fachfremde Gebiete ab.

Bei der Einführung der DRGs den Weiterbildungsaspekt dringend zu berücksichtigen. Bisherige Gesetzentwürfe behindern eine Weiterbildung von Assistenzärzten aus merkantilen Gründen.

Die finanziellen Mittel im ambulanten Bereich den wirklichen Erfordernissen anzupassen. Solange eine 20-30 %ige Unterdeckung des zur Verfügung stehenden Budgets das Honorar der Ärzte auf Facharbeiterniveau reduziert, sind junge Menschen bei dem Arbeitsaufwand und der Verantwortung zunehmend nicht bereit, sich niederzulassen.

Die Mittel für die ambulante Versorgung in den jungen Bundesländern endlich dem Westniveau anzupassen. Die Patienten im Osten sind eben nicht 76,6 % krank und lassen sich nicht mit 76,6 % Behandlung heilen. Es sind 100 % deutsche Bürger, die unabhängig von wirtschaftlichen Daten krank sind und auf 100 % Hilfe Anspruch haben.
Chemnitz, 27. April 2002

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