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Beschlüsse Sachsen

27.04.2002
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Kostenerstattungs- statt Sachleistungsprinzip gefordert!

Der Hartmannbund - Landesverband Sachsen fordert den Gesetzgeber auf, bei der dringend notwendigen Reform des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung ein Kostenerstattungssystem einzuführen.
Nur so kann der Patient eine Kontrolle über die erbrachten ärztlichen Leistungen erlangen. Nur so ist der Arzt in der Lage, seine Tätigkeit auf verlässlicher Kalkulationsbasis durchzuführen.

Dies führt auch zu der sowohl von den Krankenkassen als auch vom Gesetzgeber und der Ärzteschaft gewünschten größeren Transparenz medizinischer Leistungen.

Der Hartmannbund - Landesverband Sachsen fordert ausdrücklich, dass der Patient keine finanziellen Vorleistungen erbringen soll. Wie in anderen Versicherungsbereichen auch sollten vielmehr die entsprechenden Ansprüche vor Behandlungsbeginn an die Krankenkasse abgetreten und die Liquidation vom Patienten lediglich auf ihre sachliche Richtigkeit geprüft werden.

Chemnitz, 27. April 2002

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