Beschlüsse Saarland
Forderung nach Umsetzung der geltenden Tarifverträge für deutsche Kliniken: korrekte Oberarzt-Eingruppierung
Die Delegiertenversammlung des Hartmannbundes Landesverband Saarland fordert die konsequente und vollständige Umsetzung der an den deutschen Kliniken geltenden Tarifverträge, so auch die korrekte entgeltliche Eingruppierung aller Oberärzte, um somit einen wirksamen Beitrag gegen Ärztemangel und damit zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung insbesondere in Krankenhäusern zu leisten.
Begründung:
Der Ärztemangel in Deutschland hat seine Ursachen in den nicht wettbewerbsfähigen ideellen und materiellen Berufsbedingungen. So haben die in den vor ca. dreieinhalb Jahren abgeschlossenen Tarifverträgen formulierten Eingruppierungskriterien für Oberärzte seit Inkrafttreten anhaltend zu einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten und schließlich mit den Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes vom 9. Dezember 2009 (u. a. AZ.: 4 AZR 841/08) zu einer höchstrichterlichen Auslegung geführt, die nicht den arbeitnehmerseitigen Zielsetzungen der seinerzeitigen Tarifverhandlungen entspricht.
Die Krankenhausträger sind aufgefordert, die geltenden Tarifverträge (u. a. TV-Ärzte/TdL vom 30. Oktober 2006 und TV-Ärzte/VKA vom 17. August 2006) umzusetzen und die Eingruppierung von Oberärzten keineswegs nach Belieben –gewissermaßen „nach Kassenlage“ – vorzunehmen. So gibt es beispielsweise unter Missachtung der Tarifverträge an kaum einer Klinik einen Oberarzt gemäß Entgeltgruppe Ä 4 (TV-Ärzte/TdL) bzw. EG IV (u. a. TV-Ärzte/VKA). Demnach würden die abgeschlossenen Tarifverträge eine Beschäftigtengruppe beinhalten, nämlich die Ä 4- bzw. EG-IV-Oberärzte, die es an den Kliniken gar nicht gibt?
Der Marburger Bund ist aufgefordert, bestehende Tarifverträge außerordentlich zu kündigen, um den jetzigen höchstrichterlichen Entscheidungen die Grundlage zu entziehen und somit ein Zurückfallen auf Zustände, wie sie vor den Streikaktionen des Jahres 2006 anzutreffen waren, zu verhindern.

