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Beschlüsse Saarland

19.06.2010
Resolution 02

Bachelor in Medizin keine Lösung - ärztliche Tätigkeit erfordert umfassende, wissenschaftliche Kenntnisse, die in Staatsexamen nachzuweisen sind

Die Delegiertenversammlung des Hartmannbundes Landesverband Saarland begrüßt neue Denkansätze in der akademischen Ausbildung, lehnt aber eine verkürzte (Bachelor-) Ausbildung als Zugang zur Ausübung der ärztlichen Heilkunde am Menschen ab. Die ärztliche Tätigkeit erfordert umfassende, wissenschaftliche Kenntnisse, die in einem Staatsexamen nachzuweisen sind.

Bachelor- und Masterstudiengänge qualifizieren nicht für den ärztlichen Beruf.

Begründung:
Mit dem sogenannten Bologna-Prozess wurden Veränderungen in zahlreichen Studiengängen vorgenommen mit dem Zweck einer Straffung und modularen Ausrichtung der akademischen Ausbildung, die international angenähert werden sollen und mit Bachelor- und Master-Abschlüssen enden. Das Medizinstudium war bisher von dieser Reform eher ausgenommen. Angesichts zahlreicher medizinischer - nicht ärztlicher - Tätigkeiten in Verwaltungen, im öffentlichen Dienst oder auch in der Publizistik erscheint ein Bachelor-Studium auch im Bereich des Gesundheitswesens denkbar.

Als Zugang zur Ausübung der ärztlichen Heilkunde am Menschen ist die verkürzte Ausbildung jedoch nicht ausreichend. Die ärztliche Tätigkeit erfordert umfassende, wissenschaftliche Kenntnisse, die in einem Staatsexamen nachzuweisen sind.

Insbesondere ist auch die Tätigkeit als sogenannter “Landarzt“ – eine Bezeichnung ohne Definition und Maßstab – an eine sehr umfangreiche Ausbildung in Theorie und Praxis gebunden, so dass keine Qualifizierungsunterschiede zu jeder anderen ärztlichen Tätigkeit erwogen werden dürfen.

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