Beschlüsse Niedersachsen
Beschlüsse der Landesdelegiertenversammlung 2006
Leitantrag
Systemwechsel statt Kostendämpfung
Die Landesvertreterversammlung des Hartmannbundes in Niedersachsen bekräftigt die Entschlossenheit der Ärzte, in großer Einigkeit mit ihren Mitarbeitern und Patienten zu jeder geeigneten Kampfmaßnahme zu greifen, um sich gegen Gesetze zu wehren, die die Qualität der medizinischen Versorgung ihrer Patienten mindern und damit die berufliche Existenz des Arztes bedrohen.
Für eine zukunftsorientierte Gesundheitsreform hält der Hartmannbund einen grundlegenden Systemwechsel für notwendig und hat dazu folgende Eckpunkte aufgestellt:
Sachleistung / Kostenerstattung
Das Sachleistungssystem hat in einem wettbewerblichen Gesundheitssystem ausgedient: Es bedeutet Intransparenz, überbordende Bürokratie und Verschwendung knapper Ressourcen durch zusätzliche Kosten.
Daher wird die Änderung des § 13 SGB V gefordert, damit auch Leistungserbringer die Kostenerstattung wählen dürfen.
Jeder Patient kann bei Kostenerstattung jeden für die ambulante Versorgung zugelassenen Arzt in Deutschland aufsuchen, unabhängig bei welcher Kasse er Mitglied ist oder an welchem Versorgungsprogramm er teilnimmt.
Leistungskatalog
Der Gesetzgeber legt einen Katalog von Grundleistungen fest, welchen jede Kasse verbindlich sichern muss ( = Solidarleistungen/Basisleistungen).
Alle übrigen Leistungen werden Individualleistungen (= Wahlleistungen) oder können von den gesetzlichen Krankenversicherungen als Satzungsleistungen versichert werden (Kassenwettbewerb).
Das Morbiditätsrisiko geht zu den Krankenkassen zurück, die für die Finanzierung der Leistungen verantwortlich sind.
Ärztliche Versorgung
Die Prämisse "ambulant vor stationär" muss konsequent umgesetzt werden. Eine wohnortnahe haus- und fachärztliche Versorgung soll erhalten bleiben. Neue fach- und ortsübergreifende Versorgungs- und Kooperationsformen (Ärztenetze) sollen ermöglicht werden. Die Definition und Sicherung medizinischer Qualität ist Aufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung.
Ärztliche Vergütung
In den Krankenhäusern muss das EU-Recht angewandt werden. In Klinik und Praxis (z.B. MVZ) ist Dienstbereitschaft gleichbedeutend mit Arbeitszeit. Bei Feststellung der zusätzlichen Arbeitszeit ist diese vollständig zu vergüten. Ärztliche Leistungen im ambulanten Bereich sind auf dem Boden der Kostenerstattung in Euro zu vergüten. Wie bei anderen freien Berufen auch muss die Gebühren- ordnung regelmäßig weiterentwickelt und den tatsächlichen Kosten angepasst werden.
PKV
Die PKV ist als kapitalgedeckte Krankenversicherung zu erhalten und zu fördern, da sie als einzige Krankenversicherung demographiesicher ist.

