Beschlüsse Hessen
Sprechstundenbedarf
Der Hartmannbund Landesverband Hessen fordert eine bedarfsgerechte Regelung für den Sprechstundenbedarf in allen Arztpraxen und allen ärztlichen Notdienstzentralen in Hessen.
Für Notfälle und zur Erstversorgung von Patientinnen und von Patienten muss es der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt möglich sein, notwendige Externa wie Salben, Desinfizientien und andere akute erforderliche Medikamente zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen anzuwenden. Auch sollte es für den Sprechstundenbedarf möglich sein für begründete Notfälle ggf. Notfallsets vorzuhalten zu können. Die Erstausstattung sollte von der jeweiligen Arztpraxis oder einer ärztlichen Notdienstzentrale gestellt werden, die Erstverordnung jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

