Beschlüsse Hessen
Dienstvertrag
Der Hartmannbund Landesverband Hessen fordert den Gesetzgeber dazu, die Humanmedizin als Dienstleistung am Menschen zu erhalten und nicht durch Gesetze immer mehr in werkvertragliche Leistungsstrukturen zu modifizieren.
Eine ärztliche Dienstleistung wird auch bei einer optimalen Struktur- und Prozessqualität von Faktoren bestimmt, die eine sichere und konkret a priori feststehende Ergebnisqualität nicht versprechen können. Auch wird das Ergebnis vom Patienten und biologisch von nicht immer vorhersehbaren Bedingungen beeinflusst. Der Arzt kann nur seine ärztliche Dienstleistung am Patienten schulden, jedoch keinen Erfolg wie beim Werkvertrag garantieren.

