Beschlüsse Hessen
24.04.2010
Streichung von § 69 SGB V
Der Hartmannbund Landesverband Hessen fordert die Politik dazu auf, ein für die kommenden Jahrzehnte tragfähiges, kalkulierbares und finanzierbares Gesundheitswesen im Konsens mit allen Akteuren zu etablieren. Dabei sollte sich der Gesetzgeber auf Bundesebene nicht scheuen, das Sozialgesetzbuch V ggf. komplett neu zu gestalten und Irrwege der Vergangenheit zu beseitigen.
Soweit der Gesetzgeber Wettbewerb unter den Leistungserbringern und unter den Kostenträgern wünscht und auch für sinnvoll erachtet, so sollte er den § 69 SGB V ersatzlos streichen und damit nationales und internationales Wettbewerbsrecht auch für das Gesundheitswesen als einem der Wachstumsmärkte der Zukunft zulassen.
Soweit der Gesetzgeber Wettbewerb unter den Leistungserbringern und unter den Kostenträgern wünscht und auch für sinnvoll erachtet, so sollte er den § 69 SGB V ersatzlos streichen und damit nationales und internationales Wettbewerbsrecht auch für das Gesundheitswesen als einem der Wachstumsmärkte der Zukunft zulassen.

