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Beschlüsse Hessen

24.04.2010

Berücksichtigung praktischer Erfahrung bei der Definition des Leistungskataloges sicherstellen

Die Entscheidungen über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung werden in Anwendung der sozialgesetzlichen Vorgaben auf der Basis der evidenzbasierten Medizin getroffen. Nachdem dieses Prinzip einige Jahre angewendet worden ist wird deutlich, dass es fehlerhaft ist, Entscheidungen ausschließlich auf der Basis von randomisierten klinischen Studien zu treffen und gleichzeitig die praktischen Erfahrungen weitestgehend aus der Entscheidungsfindung auszublenden.

Der Landesverband Hessen des Hartmannbundes fordert dazu auf, die praktische Erfahrung in Entscheidungsprozesse zum Leistungskatalog einzubinden. Im Zuge der anstehenden Gesundheitsreform können die notwendigen sozialrechtlichen Änderungen verankert werden.

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