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Beschlüsse Baden-Württemberg

05.05.2009
Delegiertenversammlung 2009 - Leitantrag

Weg von der versteckten Rationierung, hin zum Grundleistungskatalog

Weg von der versteckten Rationierung, hin zum Grundleistungskatalog

Der Hartmannbund fordert die politischen Entscheidungsträger auf - gestützt auf eine breite gesellschaftliche Meinungsbildung - einen verbindlichen Grundleistungskatalog für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu erstellen.

Der Hartmannbund als Verband aller Ärzte wird seine Verankerung nutzen, um sein breites medizinisches Wissen und die praktischen Erfahrungen in der Krankenbehandlung und Gesundheitsvorsorge in die Ausarbeitung einzubringen.

Der Grundleistungskatalog muss alle wesentlichen Diagnostik- und Behandlungsmaßnahmen für die Therapie und Erkennung von Erkrankungen enthalten. Es müssen Grundprinzipien der wissenschaftlichen Absicherung und der Notwendigkeit eingehalten werden. Insbesondere müssen Behandlungen lebensbedrohender und invalidisierender Erkrankungen auf einer solidarischen Basis finanziert werden und dürfen zu keiner materiell existentiellen Bedrohung werden.
Alle Versicherten müssen Klarheit gewinnen, welche Leistungen Ihnen im gesellschaftlichen Konsens zur Verfügung stehen. Erst dies stellt die Basis für ein Angebot ergänzender Versicherungsleistungen dar.


Begründung:
Die letzten Jahre sind von einem raschen Wechsel in der Gesundheitsgesetzgebung gekennzeichnet.

In der Regel ging dies mit einer Einschränkung des Zugangs zu Diagnostik und Therapieleistungen einher, ohne dass dies den Bürgern deutlich gemacht wurde. Die Umsetzung der Leistungsbeschränkungen wurde vom Gesetzgeber auf die ärztliche Ebene, teilweise auch zu Apothekern und Krankenkassen verlagert. Die Phase der impliziten Rationierung muss beendet werden. Die Beschränkung von Leistungen darf nicht auf die Arzt-Patienten-Beziehung übertragen werden.

Es muss auf Basis eines gesellschaftlichen Konsenses ein Grundleistungskatalog entwickelt werden. Die Verantwortung liegt bei Regierung und Parlament. Die Versicherten müssen wissen, welche Leistungen Ihnen zur Verfügung stehen. Erst dann ist es Ihnen definitiv möglich zu planen, wie sie dies auch in anderen Lebensbereichen können. Die Grundleistungsbenennung eröffnet auch die zusätzliche Versicherung nicht eingeschlossener Leistungen. Dies kann in Form von Zusatzpaketen erfolgen.

Mit den solidarischen Leistungen eines Grundleistungskatalogs müssen existentielle Risiken für die Menschen abgewendet werden. Aus unserer Sicht kann eine Orientierung am jetzigen Leistungskatalog erfolgen. Leistungen mit hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und ohne direkten KH-Bezug (z.B. Schwangerschaft, Mutter-Kind-Kuren) sollten nicht in der solidarischen KV abgebildet werden. Dies ist eine gesellschaftliche Aufgabe, an deren Finanzierung sich alle beteiligen müssen.

Die Finanzierungsfrage eines solchen Systems ist medizinisch nicht zu beurteilen. Wir empfehlen aber ein System der Versicherungspflicht für jeden Bürger bei freier Wahl des Anbieters. Für Zusatzpakete muss ohnehin eine freie Versicherungswahl gelten.

Der Grundleistungskatalog soll nicht ein Modell der weiteren Kostendämpfung sein. Er soll die Arzt-Patienten-Beziehung von wirtschaftlichen Zwängen entlasten und Transparenz in das Versicherungssystem bringen.
 

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