Beschlüsse Baden-Württemberg
Arztspezifische Tarifregelung
Der Hartmannbund fordert die Arbeitsrechtlichen Kommissionen (ARK) der Diakonie und der Caritas auf, einen speziellen Ärztetarif in die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) einzufügen, der an den bereits im öffentlichen Dienst bestehenden TV-Ärzte/VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) angeglichen ist.
Begründung:
Nur eine arztspezifische Tarifregelung ermöglicht eine ausreichende, qualitativ hochwertige und adäquate Stellenbesetzung in kirchlichen Einrichtungen und Krankenhäusern, um eine vergleichbare Arbeitszeit und berufliche Belastung von Ärzten in diesen Institutionen gewährleisten zu können.


