Hartmannbund-Magazin 05/01

BEREITSCHAFTSDIENST ALS ARBEITSZEIT

So können Sie jetzt Ihre Rechte geltend machen

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Anerkennung des Bereitschaftsdienstes in Krankenhäusern als Arbeitszeit gilt auch in Deutschland. Das hat das Arbeitsgericht Gotha in einem Beschluß vom 3. April 2001 festgestellt (Aktenzeichen: 3 BV 1/01). Dies bedeutet, daß Krankenhausärzte aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht mehr im Anschluß an einen normalen Tagdienst eine Nacht- oder Wochenendbereitschaft absolvieren dürfen.
Da die bisher in den Kliniken geübte Praxis gesetzeswidrig ist, setzt sich der Hartmannbund (HB) für eine rasche Umsetzung der Gerichtsurteile ein. Damit die Ansprüche der Klinikärzte gegen ihren Arbeitgeber nicht verjähren und der Ausschlußfrist des Paragraphen 70 BAT zufallen, empfiehlt der Verband ihnen, in einem Schreiben an den Krankenhausträger vorsorglich ihre Rechte geltend zu machen. Als Formulierungshilfe dient folgender Musterbrief:

Betr.: Anerkennung von Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Europäische Gerichtshof hat durch das Urteil vom 3. Oktober 2000 (AZ: C-303/98) entschieden, daß der Bereitschaftsdienst, der in Form von persönlicher Anwesenheit in der Einrichtung des Dienstherrn geleistet wird, insgesamt als Arbeitszeit und gegebenenfalls als Überstunden im Sinne der Richtlinie 93/104 zur Arbeitszeit anzusehen ist. Das Arbeitsgericht Gotha hat in seinem Beschluß vom 3. April 2001 (AZ: 3 BV 1/01) festgestellt, daß die EuGH-Entscheidung auch in Deutschland gültig ist.
Ich bin daher de Auffassung, daß die von mir zu leistenden Bereitschaftsdienste in vollem Umfang als Arbeitszeit zu werten sind. Ich beantrage deshalb,

  1. festzustellen, daß der von mir zu leistende Bereitschaftsdienst, der in Form von persönlicher Anwesenheit in der Einrichtung des Dienstherrn geleistet wird, in vollem Umfang als Arbeitszeit gewertet wird;
  2. die mir auch für die Vergangenheit zusehenden Einkommenbestandteile auszuzahlen.
Mit freundlichen Grüßen

fgw

Ärztetag befaßt sich mit der Ausbeutung der Jungmediziner

Die Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte ist das brisante Hauptthema des 104. Deutschen Ärztetages, der von Präsident Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe am Dienstag, 22. Mai 2001, um 10 Uhr im Pfalzbau, Berliner Straße 30, der rheinland-pfälzischen Industriestadt Ludwigshafen eröffnet wird. Bis Freitag, 25. Mai, befassen sich dort die 250 Delegierten außerdem mit weiteren aktuellen Problemen der Gesundheits-, Sozial- und ärztlichen Berufspolitik, mit der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung und der Änderung der Satzung der Bundesärztekammer (BÄK).
Weitere Tagesordnungspunkte sind neben den Regularien der Tätigkeitsbericht der BÄK und die Wahl des Tagungsortes für den 107. Deutschen Ärztetag 2004. Bereits am Montag, 21. Mai, tagt ab 9 Uhr im Pfalzbau die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. (KBV).
Intensiv bereitet sich der Hartmannbund (HB) für die Entscheidungen dieser Sitzungswoche vor. Der Geschäftsführende Vorstand befaßt sich am Sonntag, 20. Mai, ab 10 Uhr im Europa Hotel, Ludwigsplatz 5-6, 67059 Ludwigshafen, mit den Ärztetagsthemen. Anschließend findet dort um 17 Uhr eine Vorbesprechung mit Delegierten zur KBV-Vertreterversammlung statt, die HB-Mitglieder sind. Die Vertreter der Medien informiert der Verband beim Pressegespräch am Sonntag, 30. Mai, ab 20 Uhr im Weinkeller von Gut Zumstein in Bad Dürkheim.

fgw



27.04.01/We