EU-Datenschutzgrundverordnung / Bundesdatenschutzgesetz

Bis spätestens zum 25. Mai 2018 müssen alle in Europa ansässigen Unternehmen ihre Verarbeitungspraxis den Regelungen der 2016 verabschiedeten neuen Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO) angepasst haben. Was bedeutet das ganz konkret für Ihren beruflichen Alltag? Der Hartmannbund möchte Sie gerne grundsätzlich für die Thematik sensibilisieren, über datenschutzrechtliche Neuregelungen aufklären und zu einigen Aspekten bereits praktische Hilfestellungen geben, um Ihnen die Überprüfung ihres Umgangs mit Gesundheits- und Personaldaten zu erleichtern.