Aktuelle Hinweise zu Krankschreibungen, Verordnungen, Überweisungen

Fast alle Corona-Sonderregelungen, die für veranlasste Leistungen eingeführt wurden, sind mittlerweile ausgelaufen. Zugleich wurden zwischenzeitlich einige Regelungen angepasst, sodass nun neue Bestimmungen gelten.

Das Servicedokument umfasst zwei Seiten und führt die wichtigsten Leistungen auf, die Praxen veranlassen können – zum Beispiel Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege oder die spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Auch Krankschreibungen und Überweisungen sind enthalten.

Daneben wird kurz beschrieben, welche Regelungen gelten. Hier wurden insbesondere solche Regelungen ausgewählt, für die es während der Pandemie Abweichungen gab oder die sich aus anderen Gründen geändert haben.

Ein Beispiel ist die Gültigkeit einer Heilmittelverordnung. Früher betrug diese 14 Kalendertage, mittlerweile sind es 28 Kalendertage. Hintergrund für die Verlängerung ist die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie, die zum 1. Januar 2021 in Kraft trat.

Auch bei der häuslichen Krankenpflege hat sich eine Frist verändert. Konkret geht es um die Frist, die Versicherte einhalten müssen, wenn sie die Verordnung bei ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen müssen. Früher betrug diese Frist drei Arbeitstage. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte sie zwischenzeitlich auf zehn Arbeitstage verlängert – als Corona-Sonderregelung.

Mittlerweile wurde die Richtlinie des G-BA für die häusliche Krankenpflege angepasst, sodass es nach Auslaufen der Corona-Sonderregelung nunmehr vier Arbeitstage sind, die Versicherte Zeit haben.

Einige Corona-Sonderregelungen sind an die SARS-CoV-2-Arzneimittelverordung des Bundesgesundheitsministeriums geknüpft und gelten daher bis zum 25. November 2022 weiter. Dazu gehören Sonderregelungen zur Arzneimittelabgabe in Apotheken oder zur Weitergabe von Betäubungsmittelrezepten.