Bis 30. April soll die Höhe der TI-Pauschale festgelegt werden

Ärzte und Psychotherapeuten sollen ab Juli eine monatliche Pauschale zur Finanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten für die Telematikinfrastruktur (TI) erhalten. Die Umstellung der TI-Finanzierung hat der Gesetzgeber veranlasst. Die KBV und der GKV-Spitzenverband wurden beauftragt, bis zum 30. April die Höhe der TI-Pauschale festzulegen. Danach soll sie alle zwei Jahre überprüft werden. Für Praxen hat die neue Regelung zur Folge, dass sie insbesondere bei Neuanschaffungen in Vorleistung gehen müssen.