Checkliste und Infos: eRezept verpflichtend ab 1. Januar 2024

Arztpraxen sollten sich rechtzeitig auf die verpflichtende Anwendung des elektronischen Rezepts ab 1. Januar 2024 vorbereiten. Auch wenn noch nicht alle Apotheken soweit sind, dass das eRezept per elektronischer Gesundheitskarte eingelöst werden kann, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, es auszuprobieren.

  • Die Umstellung auf das eRezept betrifft verschreibungspflichtige Arzneimittel, die bislang auf dem Muster 16 verordnet werden.
  • Der Gesetzgeber plant die verpflichtende Einführung zum 1. Januar 2024.
  • Versicherte legen zum Einlösen eines eRezepts ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vor. Laut Bundesgesundheitsministerium sollen bis Ende Juli rund 80 Prozent der Apotheken in der Lage sein, die Karte einzulesen. Weiterhin möglich ist das Einlösen per App oder über einen Papierausdruck.
  • Für das Ausstellen des eRezepts ist es egal, wie es eingelöst wird. Die Verordnungsdaten werden auf einem zentralen Server der Telematikinfrastruktur gespeichert; nicht auf der eGK oder in der App.
  • Der Arzt, der das eRezept ausstellt, muss es persönlich signieren. Dazu benötigt er seinen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
  • Praxen sollten sich rechtzeitig auf den Start vorbereiten: Wie funktioniert das Ausstellen von eRezepten? Steht die Komfortsignatur bereit? Wie verändern sich gegebenenfalls die Abläufe in der Praxis durch das eRezept?

Die KBV hat zur Unterstützung Infomaterial bereitgestellt:

Praxisinformation der KBV

Infoblatt: Alles auf einem Blick

Checkliste eRezept

Video: So funktioniert das eRezept