Corona: Regelungen seit dem 8. April für Praxen

Was bleibt – was ist neu?

  • Bestellung: Der wöchentliche Bestellprozess für den Impfstoff bleibt vorerst unverändert, ebenso die Anlieferung.
  • Impfzubehör: Das Impfzubehör wird nicht mehr in entsprechender Anzahl mitgeliefert, stattdessen bestellen Praxen es über ihre Apotheke.
  • Anspruch: Auf welche Impfungen/Impfstoffe gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben, ist in der Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt.
    Darüber hinaus sieht die neue COVID-19-Vorsorgeverordnung vor, dass Versicherte über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus einen Anspruch auf Schutzimpfungen gegen COVID-19 haben, wenn ein Arzt oder eine Ärztin die Impfung für medizinisch erforderlich hält.
  • Finanzierung und Vergütung: Der Bund stellt den Impfstoff bereit. Die Vergütung für die COVID-19-Schutzimpfungen legen KVen und Krankenkassen auf Landesebene fest.
  • Dokumentation: Die COVID-19-Impfsurveillance wird fortgeführt. Die Inhalte der Dokumentation sind unverändert.

Weitere Informationen: KBV – Corona: Was sich ab 8. April in der Versorgung ändert