Für die Behandlung von Patienten nach Terminvermittlung erhalten Praxen seit 1. Januar deutlich höhere Zuschläge zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale. Außerdem wurde die Pauschale für Hausärzte, die für ihre Patienten einen dringenden Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten vereinbaren, von 10 auf 15 Euro angehoben. Der Facharzt oder Psychotherapeut, der den Termin bereitstellt, bekommt alle Leistungen im Quartal (Arztfall) in voller Höhe vergütet und zusätzlich einen extrabudgetären Zuschlag von 100, 80 oder 40 Prozent. Dies gilt ebenso, wenn eine Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung den Termin beim Hausarzt, Facharzt oder Psychotherapeuten vermittelt hat. Die höhere Vergütung hatte der Bundestag im vorigen Jahr im Zusammenhang mit der Abschaffung der Neupatientenregelung zum 1. Januar 2023 beschlossen.
Das sind die neuen extrabudgetären Zuschläge:
*Der Zuschlag wird gezahlt, wenn der Patient die 116117 kontaktiert und die Ersteinschätzung die Dringlichkeit der Behandlung bestätigt hat.