Der Bundesgesundheitsminister verweigert trotz der Vorlage einer arzteigenen – im Kern zwischen Bundeärztekammer und PKV-Verband strukturell konsentierten – Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nach wie vor deren Novellierung und verstößt somit gegen seine Pflicht, gegenüber Patienten, Ärzteschaft und Kostenträgern, eine transparente und rechtssichere Abrechnung privatärztlicher Leistungen auf Grundlage einer stets aktuellen Gebührenordnung sicherzustellen.
Vor dem Hintergrund dieser anhaltenden Blockade durch das Bundesgesundheitsministerium hat die Bundesärztekammer Hinweise formuliert, die rechtskonforme Möglichkeiten zur Anwendung von höheren Steigerungsfaktoren und individuellen Honorarvereinbarungen aufzeigen. So können, nicht zuletzt auch zur Sicherung von besonders zuwendungsintensiven Gesprächs- und Untersuchungsleistungen, gravierende Unterbewertungen zumindest teilweise ausgeglichen werden. Auch wenn dieses Vorgehen nur eine (für alle Beteiligten belastende) Notlösung ist, so ist dies so lange alternativlos, bis der Bundesgesundheitsminister diese Situation durch die Verabschiedung der überfälligen GOÄ-Reform auflöst. Unter den folgenden Links finden Sie das entsprechende Info-Material der BÄK.
Merkblatt zu abweichenden Honorarvereinbarungen sowie zur Anwendung höherer Steigerungsfaktoren
Hinweise zu abweichenden Honorarvereinbarungen sowie zur Anwendung höherer Steigerungsfaktoren