Landtag in Baden-Württemberg beschließt Landarztquote

Der Landtag in Baden-Württemberg hat am Donnerstag die Landarztquote verabschiedet. 75 Studienplätze werden demnach jährlich an Studienanfänger in der Humanmedizin vergeben, die Landarzt werden möchten, aber nach dem herkömmlichen Verfahren keinen Studienplatz bekommen haben. Diese Studierenden verpflichten sich, nach ihrem Abschluss für zehn Jahre als in einem Gebiet zu arbeiten, in dem es einen Ärztemangel gibt. Halten sich die Absolventen nicht an den Vertrag, droht ihnen eine Strafe von bis zu 250.000 Euro.

(Quelle/Regierung: Landesregierung)