Mehr Geld für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung

Der monatliche Gehaltszuschuss im Rahmen der geförderten Weiterbildung in Arztpraxen wird zum 1. Januar um 400 Euro erhöht. Er steigt von aktuell 5.400 auf 5.800 Euro je Vollzeitstelle.

Der Betrag orientiert sich an der im Krankenhaus üblichen Vergütung und wurde jetzt von KBV, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft in der Änderungsvereinbarung zur Förderung der Weiterbildung nach Paragraf 75a SGB V angehoben. Die Höhe der Förderzuschüsse wird in der Regel alle zwei Jahre überprüft und mit Bezug auf den VKA-Tarifvertrag angepasst (VKA – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände).

Zuschuss wird an Praxisinhaber ausgezahlt

Die Weiterbildung im ambulanten Bereich wird jeweils hälftig von den gesetzlichen Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen finanziert. Ausgezahlt wird die Förderung als Zuschuss zum Bruttogehalt der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung oder an die Praxisinhaber. Die Details zur Anpassung des Förderbetrags erfahren Praxen bei ihrer zuständigen KV.

In der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gibt es weitere Gehaltszuschüsse, wenn die weiterbildende Praxis in einem unterversorgten Gebiet (500 Euro) oder in einem von Unterversorgung bedrohten Gebiet (250 Euro) liegt. Diese Förderbeträge bleiben unverändert.

Ziel der Förderung der Weiterbildung ist es, möglichst vielen jungen Ärztinnen und Ärzten eine Weiterbildung in einer Haus- oder Facharztpraxis zu ermöglichen, da immer mehr Erkrankungen ambulant behandelt werden. In der Allgemeinmedizin werden mindestens 7.500 Stellen gefördert, in weiteren Fächern bis zu 2.000 Stellen. Im Bereich der weiteren Fachgruppen kann wegen des Stellendeckels nur begrenzt gefördert werden.