Rechtsgutachten: Vorschläge zur Krankenhausreform seien nicht verfassungsgemäß

Die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben am Donnerstag in Berlin ein Rechtsgutachten vorgestellt, mit dem die Vorschläge der Regierungskommission für eine Reform der Krankenhausvergütung der Bundesregierung auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft worden sind.

Das rund 140 Seiten umfassende Rechtsgutachten stammt von Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg. Der Professor erläuterte: „Für die Krankenhausplanung müssen den Ländern kraft Verfassungsrecht eigenständige und umfangmäßig erhebliche Gestaltungsspielräume sowohl legislativer als auch administrativer Art verbleiben. Jede bundesrechtliche Regelung zur Krankenhausfinanzierung und -versorgung findet dort ihre Grenze, wo der Bund strukturrelevante Regelungen trifft. Damit sind Regelungen des Bundes, die schwerpunktmäßig die Versorgungsstrukturen der Krankenhäuser steuern oder die Planungsspielräume der Länder für die Krankenhausversorgung übermäßig beschneiden, unzulässig. Das bedeutet: Eine Umsetzung der Vorschläge der Regierungskommission durch den Bund ist in der gegenwärtigen Fassung mit der Kompetenzordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar. Es bestehen aber Reformoptionen im Rahmen der Kompetenzordnung.“

Das Gutachten finden Sie unter https://s.bayern.de/gutachten-krankenhausreform.