Sonder-Hochschulvertrag: 10 Millionen Euro für die Bochumer Medizin

Das Land unterstützt die Bochumer Universitätsmedizin mit zusätzlichen Mitteln. Damit soll das Innovationspotenzial weiter gesteigert werden. Zur strukturellen Weiterentwicklung der Universitätsmedizin erhält die RUB ab 2022 in den kommenden Jahren zusätzlich 10 Millionen Euro jährlich vom Land Nordrhein-Westfalen. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes und die RUB haben einen Sonder-Hochschulvertrag geschlossen.

Mit dem Sonder-Hochschulvertrag, der den finanziellen Aufwuchs an bestimmte Bedingungen knüpft, setzen das Land und die RUB die Empfehlungen des Wissenschaftsrats um. Die Hochschulmedizin in Bochum muss sich weiterentwickeln, um konkurrenzfähig und attraktiv für Lehrende und Forschende zu bleiben. Trotz einer großen Zahl an Patienten, die in den acht Kliniken der Bochumer Universitätsmedizin nach neuestem universitärem Standard behandelt werden, wird zu wenig geforscht. Die Daten und Erkenntnisse, die durch die Behandlung gewonnen werden, müssen wissenschaftlich ausgewertet werden. Hier soll eine enge Verzahnung zwischen Grundlagenwissenschaften und Klinik die Voraussetzung bilden. Im Gegensatz zu den übrigen Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen ist die Bochumer Medizin deutlich unterfinanziert, wie auch das Gutachten des Wissenschaftsrats anmerkt.

„Die zusätzlichen 10 Millionen Euro werden streng erfolgsorientiert verplant“, erläutert Prof. Dr. Andrea Tannapfel, Dekanin der Medizinischen Fakultät. „Um die Verzahnung von Grundlagenforschung und Klinik weiter zu fördern, werden sogenannte Translationskeime eingerichtet: Das sind Professuren, die klinisch relevante Fragestellungen mit modernsten Methoden bearbeiten. Sie bilden die Grundlage für konsortiale Projekte und neue Forschungsansätze. In der Lehre sollen die Fortschritte der Digitalisierung weiter genutzt werden – und moderne Lehrmethoden unter Einbeziehung der Künstlichen Intelligenz optimale Voraussetzungen zur individuellen Förderung unserer Bochumer Studierenden schaffen.“

„Der Sonder-Hochschulvertrag gibt dem universitären Medizinstandort in Bochum die nötigen Mittel in die Hand, um das Innovationspotenzial der Bochumer Universitätsmedizin weiter zu steigern“, so Rektor Prof. Dr. Martin Paul. „Ich freue mich, dass hiermit auch die gute Zusammenarbeit zwischen der Ruhr-Universität und den Krankenhausträgern einen neuen Stimulus erhält, der die Qualität unserer Universitätsmedizin zweifellos positiv beeinflussen wird.“

Um einen möglichst breiten Innovationsschub auszulösen, werden mit den zusätzlichen Mitteln sogenannte Plattform- oder Z-Facilities ausgebaut und auch neu geschaffen. So soll eine Querschnittsdisziplin Bioinformatik ebenso eingerichtet werden wie beispielsweise Imaging, eine Biobank, ein Netzwerk für Klinische Studien und eine gemeinsame medizinische Forschungsdateninfrastruktur.

Um eine optimale Abstimmung der geplanten Maßnahmen zu erreichen, wird auch die Administration beziehungsweise Governance im Binnenverhältnis der Universitätsmedizin gestärkt: „Um ein wechselseitiges, transparentes und partizipatives Miteinander zu gewährleisten, wird es eine strenge strategische Struktur- und Entwicklungsplanung von Fakultät und Klinikträgern sowie ein stärker auf die universitären Aufgaben ausgerichtetes Management der Universitätsmedizin Bochum geben“, so Tannapfel. Dieser neuen Governance steht ein Gremium zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung über die akademischen Belange des Universitätsklinikums der RUB zur Seite.

Der Erfolg all dieser Maßnahmen wird in den kommenden Jahren beständig evaluiert, um die langfristig verbesserte Finanzierung abzusichern.