Umstellung der TI-Finanzierung ab Juli

Bis zum 30. Juni gilt noch die TI-Finanzierungsvereinbarung, die Praxen mittels Kostenerstattungs-Pauschalen die Anschaffung der einzelnen Software- und Hardware-Komponenten finanziert. Hier ist zwar der Konnektortausch, aber nicht die Laufzeitverlängerung geregelt. Zum Zeitpunkt der Verhandlungen war eine solche Option von der gematik nicht vorgesehen.

Ab 1. Juli sollen Praxen eine monatliche TI-Pauschale erhalten. Die Umstellung hatte der Gesetzgeber mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) beschlossen. Da die Verhandlungen zur Ausgestaltung der neuen Pauschalen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband gescheitert sind, muss nun das Bundesgesundheitsministerium die Details festlegen. Es ist davon auszugehen, dass die Pauschalen auch die Kosten für den Konnektortausch und die Laufzeitverlängerung umfassen.