Der monatliche Gehaltszuschuss für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung wurde zum Januar um 400 Euro erhöht und liegt bei 5.400 Euro je Vollzeitstelle. Mit der sogenannten Weiterbildungsförderung soll die hausärztliche und wohnortnahe fachärztliche Versorgung auch künftig bedarfsgerecht gesichert werden. Die Details zur Anpassung des Förderbetrags erfahren Praxen bei ihrer zuständigen KV.