Der Bundesrat hat das Antikorruptionsgesetz verabschiedet. Es tritt damit nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Beim geplanten Transplantationsregister forderte die Länderkammer hingegen Nachbesserungen. Die vorgesehene ausdrückliche Einwilligung des Organempfängers und -spenders für eine Datenübertragung an das Register soll demnach gestrichen werden. "Angesichts der begrenzten Zahl an Transplantationen ist die Vollständigkeit der Daten von ausschlaggebender Bedeutung für valide und aussagekräftige Auswertungen", heißt es in der Stellungnahme. Die Länder befürchten, dass die Gesetzesziele verfehlt werden, wenn die Betroffenen ihre Zustimmung zur Datenübertragung nicht geben. Das Register soll als Folge des Transplantationsskandals die medizinischen Daten bundesweit zusammenführen und damit die Versorgung verbessern und transparenter machen. (stp)
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