Auf dem 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt haben sich die Delegierten für eine Neufassung des § 7 Abs. 4 der (Muster-)Berufsordnung ausgesprochen. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat nun mit Blick auf noch einige offene Fragen einiger Landesärztekammern Hinweise und Erläuterungen zur ausschließlichen Fernbehandlung vorgelegt. Darin informiert sie über den Zweck und die Auslegung des reformierten Paragrafen der Musterberufsordnung (MBO) und beantwortet aus berufsrechtlicher Perspektive Fragen zur ärztlichen Praxis der Fernbehandlung. Die Hinweise verdeutlichen, dass für die Klärung vieler Fragen nicht nur das ärztliche Berufsrecht maßgeblich ist, sondern weitere gesetzliche Regelungen etwa des Vertragsarztrechts zu berücksichtigen sind.
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