Die Delegierten des Deutschen Ärztetages votierten heute früh nahezu einstimmig für eine Lockerung des Fernbehandlungsverbotes und folgten damit einem entsprechenden Vorschlag des Vorstandes der Bundesärztekammer. Damit lautet der § 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung künftig:
„Ärztinnen und Ärzte beraten und behandeln Patientinnen und Patienten im persönlichen Kontakt. Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.“
Eine Arbeitsgruppe soll zeitnah erforderliche Regelungsdetails erarbeiten.
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