Für die in einem Monat beginnenden Verhandlungen zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für das Jahr 2018 haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband auf Eckpunkte für ein Verfahren zur Berechnung des Behandlungsbedarfs geeinigt. Konkret betrifft es das Klassifikationsmodell, mit dem das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) jedes Jahr die diagnose- und demografiebezogenen Veränderungsraten ermittelt. Die Raten sind eine entscheidende Größe bei der Berechnung der Finanzmittel, die die gesetzlichen Krankenkassen im nächsten Jahr für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten bereitstellen. (stp)
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