Die neu eingeführte Videosprechstunde kann jetzt auch technisch starten: Für die neue telemedizinische Leistung sind die ersten beiden Anbieter zertifiziert worden. Darüber hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert. Auf die Vergütung hatten sich KBV und GKV-Spitzenverband bereits Anfang des Jahres geeinigt, die Abrechnung einer Online-Videosprechstunde wäre bereits ab April möglich gewesen. Was bislang fehlte, war ein Anbieter, der die technischen Anforderungen erfüllt.
Die zertifizierten Anbieter listet die KBV auf ihrer Internetseite auf. Sie müssen über entsprechende Sicherheitsnachweise verfügen und während der gesamten Übertragung eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sicherstellen. Zudem muss eine angemessene Kommunikation mit dem Patienten gewährleistet sein.
Bislang sind Videosprechstunden ausschließlich zur Verlaufskontrolle bestimmter Krankheitsbilder erlaubt. Das heißt, bevor der Patient wegen einer Erkrankung einen Arzt per Video konsultiert, muss er in dessen regulärer Sprechstunde gewesen sein.
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