Facharztpraxen können ab 1. Juli auch Hausbesuche ihrer nichtärztlichen Praxisassistenten abrechnen. Bisher war das nur für Visiten in Alten- und Pflegeheimen möglich. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen und zwei neue Gebührenordnungspositionen in den Erweiterten Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Sie werden extrabudgetär als Zuschläge zur Vergütung der ärztlich angeordneten Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern vergütet.
„Damit besteht eine weitere Möglichkeit für Ärzte, Leistungen an qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten zu delegieren“, sagte Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor. Der Ausbau der Kooperation mit nichtärztlichen Gesundheitsberufen sei ein wichtiges Anliegen der KBV und ein Weg, um die wachsende Zahl ambulanter Behandlungen auch künftig in hoher Qualität bewältigen zu können. Wichtig sei, dass der Arzt die Behandlung koordiniere, damit keine Schnittstellenprobleme entstünden. (stp)
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