Ärzte, die Gebhühren nach der UV-GOÄ im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung abrechnen, können sich über eine Honorarsteigerung von 18 Prozent freuen. Das hat die Gebührenkommission beschlossen. Die Anpassung erstreckt sich allerdings über drei Jahre: Zunächst werden die Gebührensätze zum 1. Oktober um acht Prozent erhöht, danach folgen drei weitere Stufen von je drei Prozent jeweils zum 1. Oktober der Jahre 2018, 2019 und 2020. Da jede der Steigerung auf die vorherige aufsetzt, ergibt sich über den gesamten Zeitraum eine Erhöhung von insgesamt 18 Prozent.
Davon ausgenommen sind lediglich Gebühren, die in den vergangenen Jahren bereits deutlich erhöht wurden. Dazu gehören Gutachtergebühren, Schreibgebühren, Gebühren für die Hautkrebsbehandlung, Zuschläge für das ambulante Operieren und für ambulante OP-Leistungen. (stp)
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