Ein Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD zum Termin- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht vor, die Verantwortung für die Interoperabilität der elektronische Patientenakten (ePA) an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zu übertragen. „Strukturierte elektronische Dokumente sollen von allen Leistungserbringern und den Versicherten gleich interpretiert und darüber hinaus maschinell verarbeitet werden können“, heißt es in der Begründung. Internationale Standards und die für den elektronischen Medikationsplan und die Notfalldaten getroffenen Festlegungen sollen dabei mit einbezogen werden.
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