Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf Neuregelungen zur Hochschulzulassung verständigt. Laut dem auf der Sitzung Mitte März unterzeichneten Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung ist unter anderem vorgesehen, dass beim zentralen Vergabeverfahren anders als bislang nicht die Warte- sondern nur noch Bewerbungssemester bei der Zulassung berücksichtigt werden sollen.
Konkret bedeutet das, dass künftig nur die Semester zählen, für die sich auch um eine Zulassung im jeweiligen Studiengang beworben wurde. Bevorzugt werden damit jene Studienbewerber, die ihr Interesse an dem Wunschstudiengang regelmäßig bekunden. Zudem erhoffen sich die Länder damit, die Länge der zu erwartenden Zeitspanne bis zur Zulassung für den Einzelnen besser prognostizieren zu können. Zeiten eines Studiums an einer deutschen Hochschule werden dabei wie bisher nicht als Bewerbungssemester berücksichtigt. In einer zweijährigen Übergangsphase sollen Wartezeiten nach der alten Regelung als Bewerbungssemester angerechnet werden. Sie verfallen aber, wenn in dieser Zeit keine Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung erfolgt.
Der Staatsvertrag muss von den einzelnen Ländern noch ratifiziert und in Landesrecht umgesetzt werden. Er findet erstmals auf das nach seinem Inkrafttreten unmittelbar nachfolgende Vergabeverfahren Anwendung, frühestens jedoch für das Auswahlverfahren für das Wintersemester 2018/19. (stp)
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