Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz sieht neben diversen Neuregelungen zu besseren Aufsicht, Transparenz und Kontrolle der Selbstverwaltungsorgane im Gesundheitswesen auch vor, dass angestellte Ärztinnen und Ärzte, die mindestens zehn Stunden pro Woche arbeiten, Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung werden müssen. Bislang legen die Kassenärztlichen Vereinigungen die bisherige Formulierung einer halbtäglichen Beschäftigung uneinheitlich aus. Mit der Neuregelung solle erreicht werden, dass „künftig sämtliche in einem zeitlich erheblichen Umfang angestellte Ärztinnen und Ärzte Mitglieder der örtlich zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung werden“, begründet das BMG die geplante Regelung. (stp)
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