Wer sich im Freistaat Sachsen entschließt, eine Praxis in einer schlecht versorgten Region zu eröffnen oder durch Anstellung von Ärzten die Versorgung vor Ort zu stärken, kann dafür beim Landesausschuss der Ärzte uind Krankenkassen in Sachsen Fördermittel beantragen. Für Investitionskosten für Neu-/ Umbauten und die Einrichtung von Praxisräumen wird ein Zuschuss von bis zu 60.000 Euro gezahlt. Darüber hinaus soll finanzell ein Mindestumsatz gewährleistet werden. Aktuell hat der Landesausschuss sieben Haus- und Fachärzten eine Förderung bewilligt.
Mit den Fördermaßnahmen reagiert der Ausschuss auf eine drohende Unterversorgung. Betroffen sind weiterhin der Vogtland- und Erzgebirgskreis, die Landkreise Mittelsachsen, Zwickau, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Bautzen und Görlitz sowie im Landkreis Nordsachsen. Die Arztdichte ist in diesen Regionen kritisch, da nicht alle freien Arztstellen besetzt sind oder praktizierende Ärzte aus Altersgründen ohne einen Nachfolger ihre Praxis schließen müssen. (stp)
Der Bundestag hat das „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der...
Niedergelassene Vertragszahnärzte in Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften können mehr...
Ein Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD zum Termin- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht vor, die...
Hartmannbund
Kurfürstenstraße 132
10785 Berlin
Telefon: 030 206208-0
Telefax: 030 206208-49
E-Mail: hb-info@hartmannbund.de