Im Vorfeld der Bundestagswahlen hat der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, drei prioritäre Aufgabenfelder für die künftige Regierung identifiziert: die sektorenübergreifende Notfallversorgung, den Investitionsstau in deutschen Krankenhäusern und die Reform des Medizinstudiums. Um die Rahmenbedingungen für Ärztinnen und Ärzte zu verbessern, fordert Montgomery zudem eine bessere Bezahlung ärztlicher Arbeit, die Entlastung von Bürokratie sowie flexible Arbeitszeitregelungen. Das geht aus einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt hervor. Dabei erwarte die Ärzteschaft ein klares Bekenntnis der Politik zur Stärkung der ärztlichen Freiberuflichkeit und der ärztlichen Selbstverwaltung, so Montgomery. „Der notwendige Raum für Therapiefreiheit und Therapieverantwortung muss gewährleistet werden“, sagte der BÄK-Präsident. Dies sollte im gesundheitspolitischen Kapitel des neuen Koalitionsvertrages ganz oben stehen.
Montgomery betonte, mit der kommenden Bundesregierung konstruktiv und vertrauensvoll zusammenarbeiten zu wollen. „Die letzten Jahre haben gezeigt, dass es immer besser ist, miteinander zu reden, statt übereinander.“ Allerdings stellte er auch klar, was mit der Ärzteschaft nicht machbar sei: „Wir legen uns quer, wenn die Kompetenzen der ärztlichen Selbstverwaltung ausgehöhlt werden. Wir wehren uns gegen ungezügelten Wettbewerb. Und wir wollen nicht, dass die Qualitätssicherung als Steuerungsinstrument der Kassen missbraucht wird.“ Eine erneute Absage erteilte er auch den Plänen für die Einführung einer Bürgerversicherung. Sie löse kein einziges Problem, sondern schaffe nur neue. „Statt unser bewährtes duales Krankenversicherungssystem zu zerschlagen, sollten wir es fit für die Zukunft machen.“ Dazu gehöre auch die Novelle der Gebührenordnung für Ärzte auf Grundlage des gemeinsamen Vorschlages von Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe.
Die BÄK selbst wolle die ambulante Weiterbildung dahingehend stärken, dass für sich weiterbildende Ärztinnen und Ärzte „mindestens die gleichen tariflichen Konditionen gelten wie in den Kliniken“. Gefragt seien zudem Konzepte zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung und für die zunehmende Digitalisierung des Gesundheitswesens. (stp)
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