Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte, soll der angepasste EBM bis Ende September 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Bereits im September hatten sich KBV und GKV-Spitzenverband auf eine Verschiebung des Termins verständigt. Hintergrund für die Verschiebung seien Vorgaben, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geplant wurden, das im April 2019 in Kraft treten soll, hieß es von der KBV zur Begründung.
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